Digitale Teilhabe 65 plus

Beobachtungen, Gedanken, Fragen und Tipps
zur Überwindung der Alterslücke bei der Nutzung von digitalen Medien

Portrait: Herbert Kubicek
Prof. Dr. Herbert Kubicek
Jahrgang 1946
Über mich
03.07.2026

Bargeldannahmepflicht in Schweden im EU-Kontext - Neue Argumente gegen Filialschließungen

Titelbild des Berichts einer schwedischen Expertenkommision zur Bedeutung des Bargelds

Wird Bargeld abgeschafft oder die Annahme gesetzlich vorgeschrieben?

Weil zunehmend mehr Menschen bargeldlos bezahlen, wird immer wieder befürchtet, Bargeld könnte bald abgeschafft werden und Menschen ohne digitale Geräte könnten ausgeschlossen und benachteiligt werden. Insbesondere von Schweden wurde erwartet, die erste bargeldlose Gesellschaft zu werden. Mit dem aktuellen Beschluss des EU-Parlaments zur Einführung eines Digitalen Euro wird diese Sorge wieder aktuell. Aber völlig unbegründet. In den Medienberichten wurde überwiegend nicht erwähnt, dass das EU-Parlament gleichzeitig über einen zweiten Vorschlag der EU-Kommission abgestimmt hat, mit dem die Bedeutung des Bargelds gestärkt und eine Annahmepflicht und Versorgungsgewährleistung geregelt werden sollen.

Das ist verfassungsrechtlich nicht einfach. Das von den Zentralbanken ausgegebene Bargeld ist zwar gesetzliches Zahlungsmittel. Aber das heißt nicht, dass jeder es annahmen muss. Eine uneingeschränkte Annahmepflicht existiert nur für Banken. Generell gilt Gewerbefreiheit und im Geschäftsverkehr nach BGB Vertragsfreiheit. Das heißt im Einzelhandel kann jedes Unternehmen frei entscheiden, ob es Bargeld annimmt, welche Debit- und Kreditkarten und welche nicht. Es muss nur vor dem Kauf der Ware deutlich darauf hinweisen, z.B. mit einem Schild "Nur Kartenzahlung." Die verschiedenen Zahlungsmittel sind für die Unternehmen mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Weil eine gesetzliche Annahmepflicht zu höheren Kosten zu Lasten der Unternehmen führen würde, muss sie daher gut begründet und verhältnismäßig sein. Das schwedische Gesetz hat einen Kompromiss gefunden.

Die aktuelle Gesetzgebung in Schweden

Seit dem 1. Juli 2026 müssen Lebensmittelgeschäfte und Apotheken in Schweden mindestens eine Kasse haben, an der mit Bargeld bezahlt werden kann. Es gab nie einen offiziellen Plan in Schweden, das Bargeld abzuschaffen. Aber nun wird per Gesetz ausdrücklich der Bargeldkreislauf gestärkt. Die schwedische Regierung reagiert mit dem neuen Bargeldgesetz auf den starken Rückgang der Bargeldnutzung, den Abbau von Bankfilialen und Geldautomaten, die zunehmende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs und beschließt neue Anforderungen an die zivile Krisenvorsorge und Resilienz. Nicht zuletzt der Angriffskrieg auf die Ukraine und hybride Angriffe auf Infrastrukturen haben zu der Erkenntnis geführt, das in einer bargeldlosen Gesellschaft die Grundversorgung bedroht wäre und der Markt alleine keine hinreichende Aufrechterhaltung einer Bargeldinfrastruktur gewährleistet. Eine Expertenkommission hatte mit der Beschränkung auf den Bargeldkauf von Waren des täglichen Bedarfs wie Lebens- und Arzneimitteln den gesetzlichen Eingriff in die Gewerbefreiheit minimiert und einen tragbaren Kompromiss geschaffen, den der Gesetzgeber nun weitgehend übernommen hat.

Neue Argumente gegen Filialschließungen

Die Kommission hatte auch vorgeschlagen, die Banken zu verpflichten, für einen funktionierenden Bargeldkreislauf zu sorgen. Die Annahmepflicht von Bargeld in den genannten Bereichen kann nur funktionieren, wenn Banken in der Fläche Bargeld annehmen und ausgeben. Das heißt, dass die Ausdünnung des Filialnetzes nicht nur Probleme der Inklusion älterer Menschen erzeugt, die in dem Bericht explizit angesprochen werden, sondern jetzt auch die Verletzlichkeit der gesamten Gesellschaft erhöht. Ein dichtes Filialnetz ist auch aus Gründen des Katastrophenschutzes und der Cyberabwehr erforderlich!

Eine Hintergrundanalyse mit Chat GBPT

Als ich die Nachricht am Mittwoch im Radio gehört habe, habe ich mich bei Chat GPT nach Details erkundigt und das System hat mir die Ausarbeitung einer Hintergrundanalyse angeboten, zunächst mit wissenschaftlichem Anspruch und Fußnoten, dann in Form einer Broschüre mit Abbildungen. Ich habe aber immer nur Gliederungen und neue Angebote erhalten, bis sich herausstellte, dass im Chat gar keine größeren Dokumente erstellt werden können. Man kann nur kurze Kapitel oder Abschnitte anfordern, die man dann selbst zusammenbauen muss.

Das habe ich getan und als Ergebnis ein Dokument von 37 Seiten und eine Kurzfassung mit vielen Abbildungen von 12 Seite zusammengestellt. Da die zugrundeliegenden Berichte und Gesetzestexte nur in Schwedisch vorliegen, kann ich die Aussagen nicht an den Originalquellen überprüfen. Aber die Darstellung des Umdenkungsprozesses auf der Basis eines Berichts der Reichsbank und einer Expertenkommission und des Gesetzgebungsprozesses und auch der Vergleich mit Deutschland erscheinen mir so plausibel, dass ich beide Dokumente mit diesem Vorbehalt weitergeben möchte. Die Langfassung hat aufgrund des Zusammenbaus aus vielen Abschnitten einige Redundanzen, aber manche Argumente sind so wichtig, dass man sie auch zwei Mal lesen kann, um sie sich zu merken.

Deutschland kann von Schweden lernen

Wir können sowohl von dem Kompromiss bei der gesetzlichen Annahmepflicht von den Schweden lernen als auch bei der Neubewertung des Bargeldkreislaufs im Katastrophenfall. Ganz neu ist die Erkenntnis der Verletzlichkeit der digitalen Zahlungsmittel bei uns nicht. Auf meine Frage, was die Deutsche Bundesbank zu dem Bericht der schwedischen Reichsbank und der schwedischen Expertenkommission sowie dem verabschiedeten Gesetz sagt, schreibt Chat GPT:

"Die Bundesbank und Schweden – ähnliche Analyse, unterschiedliche Konsequenzen
Die Deutsche Bundesbank hat sich bislang nicht öffentlich zur schwedischen Kontantutredningen oder zum Bargeldgesetz 2026 geäußert. In ihrem Monatsbericht "Bargeld in der deutschen Gesellschaft – ein aktuelles Meinungsbild“ (2025) beschreibt sie jedoch ähnliche Herausforderungen: den sich selbst verstärkenden Rückgang der Bargeldnutzung, die Bedeutung von Bargeld für die Resilienz des Zahlungsverkehrs sowie seine Funktion für gesellschaftliche Teilhabe und technische Ausfallsicherheit. Während Schweden daraus gesetzgeberische Konsequenzen gezogen hat, beschränkt sich die Bundesbank bislang auf die Analyse dieser Entwicklungen."

Der erwähnte Bericht beinhaltet auch die Ergebnisse einer Bevölkerungsumfrage zur Bedeutung von Bargeld. Auch sie liefert gute Argumente gegen Filialschließungen.

Zwei paralle EU-Verordnungen

Maßgeblich für die Entwicklung in Deutschland sind zwei parallele Verordnungsvorschläge der EU-Kommission, die als Single Currency Package bezeichnet werden, schon 2022 von der Kommission auf den Weg gebracht wurden und zu denen das EU Parlament in der vergangenen Woche seine Verhandlungsposition verabschiedet hat. Konkret sind es die beiden Verordnungen<

  • COM(2023) 369 final Proposal for a Regulation establishing the digital euro. Brüssel, 28. Juni 2023. CELEX: 52023PC0369
  • COM(2023) 364 final Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the legal tender of euro banknotes and coins Brüssel, 28. Juni 2023. CELEX: 52023PC0364
  • COM(2023) 364 final verpflichtet die Mitgliedstaaten, für die grundsätzliche Annahme von Bargeld und eine ausreichende flächendeckende Versorgung zu sorgen. Inzwischen haben die Mitgliedstaaten über den Rat ihre Position zu dem Vorschlag abgestimmt und nun auch das Parlament, so dass der sogenannte Trilog, die Verhandlung zwischen Kommission, Rat und Parlament über den genauen Verordnungstext beginnen kann. Der Rat hat seine Position im Dezember 2025 mit folgenden zentralen Punkten verabschiedet (Zusammenfassung durch ChatGPT):

  • Schutz der Bargeldannahme: Der Rat unterstützt ausdrücklich das Ziel, dass Euro-Bargeld in der gesamten Eurozone allgemein akzeptiert bleibt. Die Mitgliedstaaten sollen überwachen, ob Bargeld in der Praxis ausreichend angenommen wird, und bei Problemen eingreifen.
  • Zugang zu Bargeld: Der Rat verlangt, dass jeder Mitgliedstaat den Zugang zu Bargeld sicherstellt. Dazu sollen gemeinsame europäische und nationale Indikatoren verwendet werden. Verschlechtert sich die Versorgung (z. B. durch Schließung von Geldautomaten oder Bankfilialen), müssen die Staaten Gegenmaßnahmen ergreifen.
  • Bargeld-Resilienz: Jeder Mitgliedstaat soll einen Cash Resilience Plan (Bargeld-Resilienzplan) oder vergleichbare Maßnahmen entwickeln. Damit soll gewährleistet werden, dass Bargeld auch bei
    • großflächigen Stromausfällen,
    • Cyberangriffen,
    • Ausfällen elektronischer Zahlungssysteme
    • oder anderen Krisen
    • weiter genutzt werden kann.
  • Keine Abschaffung des Bargelds: Der Rat behandelt den Vorschlag ausdrücklich als Teil des Single Currency Package, das aus zwei miteinander verbundenen Verordnungen besteht:
    • Einführung eines möglichen digitalen Euro,
    • gleichzeitige Stärkung der Rolle des Bargelds.
  • Annahmepflicht: Der Rat hat keine absolute Bargeldannahmepflicht beschlossen. Er übernimmt vielmehr den Ansatz der Kommission: Euro-Bargeld ist grundsätzlich anzunehmen, Ausnahmen bleiben möglich (z. B. wenn ein anderes Zahlungsmittel vereinbart wurde oder besondere gesetzliche Gründe vorliegen), die Mitgliedstaaten sollen aber verhindern, dass Bargeld im Alltag schleichend verdrängt wird.

    Diese Tabelle stellt den Vorschlag der Kommission sowie die Positionen von Rat und Parlament gegenüber. Ein Dissens ist nicht zu erkennen, mit der Verabschiedung wird daher gerechnet, zumal Schweden jetzt vorgeprescht ist, die EZB beide Vorschläge ausdrücklich unterstützt. und auch der Europäische Gerichtshof (EUGH) in diesem Sinne schon 2022 entschieden hat

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte den EUGH in einem Rechtsstreit über die Barzahlung der Rundfunkgebühr angerufen, da zwei Personen den Hessischen Rundfunk verklagt hatten, dass er die Rundfunkgebühr bar annehmen muss. Der EUGH hat in dem Einzelfall nicht entschieden, sondern allgemeine Grundsätze formuliert, nach denen das Bundesverwaltungsgericht den konkreten Fall zu entscheiden hatte:

    • Euro-Bargeld ist grundsätzlich anzunehmen:Der Status von Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel bedeutet grundsätzlich eine Verpflichtung zu ihrer Annahme zur Erfüllung einer Geldschuld.
    • Die Annahmepflicht ist nicht absolut Die Pflicht zur Annahme von Bargeld kann eingeschränkt werden, wenn die Einschränkung gesetzlich vorgesehen ist, sie einem öffentlichen Interesse dient und sie verhältnismäßig ist, insbesondere wenn den Betroffenen andere zumutbare Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
    • Mitgliedstaaten dürfen Bargeld nicht beliebig ausschließen: Der Gerichtshof verneint ausdrücklich, dass Mitgliedstaaten oder Behörden frei entscheiden können, Bargeld generell nicht mehr anzunehmen. Beschränkungen sind nur unter den genannten Voraussetzungen zulässig. Sie müssen sorgfältig begründet werden und dürfen den Charakter des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel nicht aushöhlen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar die Satzung des HR für unwirksam erklärt, weil darin Barzahlung ohne jede Ausnahme abgelehnt wird, den Klägern aber dennoch nicht Recht gegeben weil sie über ein Girokonto verfügten.

    Weitere Infos:

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