Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Bundesregierung wollte gar keine echte Evaluation des DigitalPakt Alter
Digitale Kompetenzen für verschiedene Ziele – Der Digitalpakt Alter soll es richten
Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt: „Wir stärken digitale Kompetenzen, um allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und unsere Demokratie resilienter gegen Desinformation zu machen.“ (Zeile 2151). Um die Teilhabechancen älterer Menschen zu stärken, wurde die Verlängerung des DigitalPakt Alter vereinbart (Zeile 3284). Dieser war 2021 von der Schwarz-Roten-Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel als Nachfolge-Projekt des Digital Kompass mit der BAGSO als Projektträger gestartet, von der Ampel-Koalition weiter gefördert und ist nun für eine weitere Legislaturperiode verlängert worden - ohne die Leistungen bis dahin kritisch zu überprüfen.
Im Laufe der Zeit sind die Ziele stark erweitert worden, die die in diesem Rahmen unterstützten Erfahrungsorte bei älteren Menschen erreichen sollen. Ging es zunächst um den Abbau von Ängsten und niedrigschwellige Angebote, um die Chancen und den Nutzen des Internet kennenzulernen, geht es aktuell um gesellschaftliche Teilhabe und die Resilienz gegen Desinformation. Bei der Vorstellung der BITKOM-Studie hat Bildungsministerin Karin Prien einen ähnlich umfassenden An-spruch formuliert:
„Damit digitale Technologien den Alltag von Senioren noch besser unterstützen können, braucht es neben guten Lösungen vor allem verständliche Begleitung und verlässliche Zugänge, insbesondere in ländlichen Regionen. Digitalisierung kann Selbstständigkeit, Sicherheit und soziale Teilhabe bis ins hohe Alter stärken, etwa durch Gesundheitsangebote, Online-Banking oder den Kontakt zu Familie und Freunden. Diese Chancen müssen für alle gleichermaßen zugänglich sein. Mit Initiativen wie dem DigitalPakt Alter und dem Projekt ‚Digitaler Engel‘ bringen wir Beratung und Schulungsangebote direkt zu den Menschen – auch in kleinere Städte und ländliche Räume.“ (BITKOM Presseinformation)
Im letzten Beitrag habe ich meine Zweifel daran geäußert, dass das alles mit der Förderung der Erfahrungsorte gelingen kann und kritisiert, dass mit dem Bericht über die Tätigkeit der Ehrenamtlichen in den Erfahrungsorten nicht ansatzweise versucht wurde, das zu überprüfen. Seit Montag, dem 2. März liegt nun eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag vor, die die Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf im BMBFSFJ für die Bundesregierung beantwortet hat und die meine Vermutungen bestärkt: Das Ministerium wollte gar keine wissenschaftliche Evaluation der Wirkungen dieses Formats und hat die Frage nach Alternativen gar nicht gestellt. Als Begründung dient der Beschluss aus dem Koalitionsvertrag und auf die Frage nach den Wirkungen redet es sich mit fragwürdigen Argumenten heraus.Finanzrahmen und Evaluation
Neben dem DigitalPakt Alter werden aktuell auch das erwähnte Projekte Digitaler Engel weiter gefördert. Die Fördersumme in den Jahren 2021 bis 2025 für den Digitalpakt Alter lag im Durchschnitt bei etwas unter einer Million Euro pro Jahr, insgesamt genau bei 4.930.000 Euro, für den Digitalen Engel insgesamt bei 3.829.000 Euro. 2020 bis 2022 gab es außerdem noch die Projekte „Servicestelle Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ und „Digitale Souveränität älterer Menschen mit KI fördern“ mit 323.000 und 490.000 Euro. (Antwort auf Frage 11)
Für den DigitalPakt Alter wird auf zwei externe Evaluationen verwiesen, die öffentlich zugänglich sind. Aus meiner Evaluation der ersten 150 Erfahrungsorte in den Jahren 2021 und 2022 sind allerdings nur ausgewählte Folien mit den Umfrageergebnissen dort veröffentlicht. Der vollständige Bericht mit den umfangreichen Einschätzungen und Empfehlungen, die zu einer Evaluation dazu gehören, ist auf den Seiten des DigitalPakt Alter nicht zu finden, sondern nur auf in meiner Publikationsliste. Für die im letzten Beitrag behandelte Studie der Hochschule Kempten für alle 300 Erfahrungsorte in der gesamten Laufzeit ist nun klargestellt, dass das Ministerium diese Studie mit dem Fokus Ehrenamtliche als eine offizielle Evaluation betrachtet.
Für das Projekt Digitaler Engel liegen für verschiedene Evaluationen vor, die allerdings nicht öffentlich zugänglich sind.
Keine Befragung der Teilnehmenden in den Erfahrungsorten aus praktischen Gründen
Auf die Frage „Welche Veränderungen in den Nutzungsquoten, Kompetenzniveaus oder Unterstützungsbedarfen älterer Menschen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des DigitalPakt Alter empirisch nachweisen" lautet die knappe Antwort:
"Ältere Teilnehmende in Angeboten des DigitalPakt Alter absolvieren keine Prä-Post-Kompetenztests, um die Niedrigschwelligkeit der Angebote beizubehalten. Evaluationen auf Basis von Befragungen der Nutzenden und Wissensvermittelnden (siehe Frage Nr.12) zeigen eine hohe Zufriedenheit mit den Angeboten (94%) sowie eine hohe Zustimmung zu den Aussagen „Meine Fragen wurden beantwortet und meine Probleme gelöst“ (99%) und „Es wurde alles für mich verständlich vermittelt“ (99%).“
Problematischer ist , dass nur diese Fragen zur Zufriedenheit mit den Angeboten erwähnt werden und nicht die zu den konkreten Lernerfolgen. Da musste man keine Prä-Post-Kompetenztests machen, sondern konnte Fragen zur Selbsteinschätzung aus den jährlichen Umfragen der Initiative D21 übernehmen. Dazu enthielt der Fragebogen für die Teilnehmenden über 30 konkrete Fragen. Hier einige mit Antworten, die Anlass zu Verbesserungen geben sollten:
Ähnlich haben die Helfenden die Lernerfolge Ihrer Teilnehmenden eingeschätzt:
Das Fazit dazu: "Dass die Helfenden die von ihnen als wichtig angesehen Verständniskompetenz bei der Nutzung einfacher Anwendungen zur Kommunikation und Informationssuche weniger als der Hälfte der Teil-nehmenden vermitteln konnten, gibt allerdings Hinweise, die didaktische Kompetenzen der Helfenden zu schulen und zu erweitern.“
Die Antworten auf die Frage nach einem weiteren Unterstützungsbedarf ergaben:
„Weniger als 10 Prozent geben an, keine weitere Unterstützung zu benötigen, ein Drittel hat gelernt, sich selbst zu helfen. Die Hälfte äußert einen Bedarf an weiterer Unterstützung, generell oder bei neuen Themen. Ein Drittel glaubt, regelmäßige Unterstützung zu benötigen.“
Mein Fazit: „“Ältere Menschen zu motivieren, erste Schritte ins Netz zu wagen, ist den Helfenden gelungen. Der geäußerte Bedarf nach weiterer Unterstützung, generell oder speziell bei neuen Themen von 106 bzw. 120 Teilnehmenden zeigt die Wichtigkeit für niedrigschwellige, einführende Angebote. Gleichzeitig stellt der kontinuierliche Unterstützungswunsch eine Herausforderung (auch für weitere Förderrunden) dar.“
Seit 2022 gibt es eine ganze Reihe neuer Themen, nicht zuletzt die eingangs erwähnte Desinformation, Fake News und KI-Fälschungen. Der einzige rationale Grund, dass diese oder ähnliche Fragen in der zweiten so genannten Evaluation noch nicht einmal an die „Wissensvermittelnden“ erneut gestellt wurden, kann nur sein, dass solche Antworten nicht erwünscht waren.
Kein Zusammenhang mit Veränderungen auf der gesellschaftlichen Ebene
Die oben wiedergegebene Frage bezieht sich nicht nur auf die Teilnehmenden, sondern auch auf das allgemeine Kompetenzniveau älterer Menschen. Die Staatsrätin hält valide Aussagen dazu für wissenschaftlich nicht vertretbar: “Aussagen zu Veränderungen in der Gesamtbevölkerung oder eine kausale Zuschreibung zu einzelnen Förderprojekten sind jedoch wissenschaftlich nicht valide möglich, da die sichtbaren steigenden Nutzungsquoten und Kompetenzniveaus älterer Menschen auch durch demografische Ef-fekte beeinflusst werden, etwa durch das Nachrücken digitalaffinerer Jahrgänge in höhere Altersgruppen sowie das Versterben hochaltriger Offlinerinnen und Offliner.“
Das ist eine abenteuerliche Begründung. Weil Offllinerinnen und Offliner sterben kann man keine Kompetenzveränderungen feststellen? Zudem behauptet sie „sichtbar steigende Kompetenzniveaus älterer Menschen“, die es gar nicht gibt. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Der von der Bundesregierung unterstützte jährliche Digitalindex hat bei der Nachrichtenkompetenz für die Jahre 2022 bis 2024 in einem Monitoring sogar einen Rückgang von 60% auf 57% in der gesamten Bevölkerung ab 14 Jahre festgestellt. Hinter diesen Durchschnittswerten stehen riesige Unterschiede zwischen den Generationen.
Es ist zutreffend, dass man keine kausale Beziehung zwischen den Angeboten der Erfahrungsorte und der Veränderung digitaler Kompetenzen bei der älteren Bevölkerung herstellen kann. Das ist schon wegen der geringen Zahl von 300 Erfahrungsorten und auch den 1.659 erfassten Angebote in der Datenbank des DigitalPakt Alter zahlenmäßig nicht möglich. Bei 10.765 Gemeinden bundesweit haben danach gerade 15% ein irgendwie geartetes niedrigschwelliges Unterstützungsangebot. Das ist aber kein Problem wissenschaftlicher Validität, sondern zeigt nur die völlig unzureichenden Bemühungen der Bundesregierung, um das im Koalitionsvertrag angekündigte Ziel zu erreichen.
Die Investition von knapp 500 Millionen muss evaluiert werden
Es kommt hier entscheidend darauf an, was zu evaluieren ist. Wenn knapp 500 Millionen Euro für eine Förderung zur Verbesserung digitaler Kompetenzen im Alter ausgegeben werden, darf man als Steuerzahler schon eine Aussage zu den Wirkungen dieser Investition erwarten. Wenn sich dann keine Wirkungen im Sinne der angestrebten Zielke zeigen, kann das nur daran liegen, dass entweder die Ziele zu hochgesteckt oder die Maßnahmen nicht zielführend waren. Beides muss Anlass sein, die Maßnahmen oder die Ziele zu korrigieren. Solche Daten zu ignorieren und die Förderung einfach um weitere vier Jahre zu verlängern, ist nicht nur gesellschaftspolitisch eine verpasste Chance, sondern auch haushaltspolitisch problematisch. Da sollte die Opposition nachhaken. Zumal die Initiative D21 nicht nur in dem Monitoring auf das Scheitern des bisherigen Ansatzes hingewiesen hat, sondern zusätzlich 2025 in einer Sonderauswertung Digital Skill Gap 2025 auf die Stagnation in diesem zentralen Bereich hingewiesen und dessen gesellschaftspolitische und auch wirtschaftspolitische Bedeutung betont hat.
Da das die Studie der Hochschule Kempten eindeutig nicht leistet, sollte eine kompetente Stelle mit der Evaluation der Fördermaßnahme insgesamt (Ehrenamtliche, Materialien, Datenbank, Telefon) beauftragt werden, damit noch Korrekturen in dieser Legislaturperiode vorgenommen werden können.
Die geplante Einbeziehung der Kommunen ist es keine Game Changer
Für die laufende Legislaturperiode wird in der Antwort darauf hingewiesen, dass der DigitalPakt Alter bis 2029 Kommunen dabei unterstützt, "dauerhaft erreichbare Anlaufstellen für digitale Fragen älterer Menschen aufzubauen und zu sichern". Wie das geschehen soll, wird nicht beschrieben. Im Sonder-Newsletter vom 19.12. wurde es etwas konkreter:
"Im Mittelpunkt: die KommunenIn den kommenden vier Jahren werden wir unsere Arbeit weiter ausbauen. Zentraler Bestandteil hierbei ist der Aufbau tragfähiger Strukturen vor Ort innerhalb der Kommunen, um diese deutschlandweit als zentrale Anlaufstellen für digitale Teilhabe zu etablieren.
Ergänzt wird dieser Ausbau durch systematische Qualifizierungen:
- Modulare Schulungsangebote für kommunale Fachkräfte
- Entwicklung eines Rahmencurriculums für die Weiterbildung der Engagierten vor Ort
- Basisqualifizierung zu Digitalbotschafterinnen und -botschaftern
- Weitere regionale Kooperationsangebote."
Immerhin wird nun ein erhöhter Qualifizierungsbedarf der Ehrenamtlichen und auch kommunaler Fachkräfte erkannt. Aber kann man die wie Qualifizierungsbereitschaft der Ehrenamtlichen steigern ? Wer entwickelt das Currriculm und wer führt die Schulungen in den Kommunen durch? Soll dies parallel und in Konkurrenz zu den Angeboten auf Ländereben geschehen? Interessant ist in diesem Zusammenhang die Erwähnung eines 2025 angelaufenen Verbundprojekts „Adaptive Fortbildungen in der medienpädagogischen Altenbildung“, das sich mit den Digitalkompetenzen von älteren Menschen befasst. Die Ergebnisse wären sicher für die geplanten Qualifizierungen interessant. Aber das passt zeitlich nicht. Das Projekt ist bis Februar 2029 angelegt.
Noch unklarer ist wie das Team der Geschäftsstelle Kommunen dabei beraten kann, dort dauerhaft tragfähige Strukturen aufzubauen. Von den mit 5.000 Euro geförderten Kommunen wird erwartet, dass sie zwei neue Erfahrungsorte einrichten. Um dauerhaft Strukturen im Sinne der Empfehlungen des Achten Altersberichts zu schaffen ist vor allem eine Koordi-nationsstelle erforderlich. In dem aus Bundes- und Landesmitteln geförderten Netzwerk Digitalambulanzen Bremen und Bremerhaven war das für Bremen mit damals rund 25 Erfahrungsorten eine ganze Stelle, für Bre-merhaven mit rund 10 Erfahrungsorten eine halbe Stelle. In Bayern werden Landkreise zum Aufbau eines Netzwerks aus ihren Gemeinden für zwei Jahre mit 80.000 Euro gefördert. Ich bezweifele auch, ob das Fehlen der erforderlichen Strukturen an mangelndem Wissen liegt oder nicht vor allem an der derzeitigen Haushalts-lage, dies es kaum erlaubt, die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Vielmehr müssten, wie schon öfter betont, die För-derung digitaler Teilhabe im Alter als Teil der Daseinsvorsorge definiert, der § 71 SGB XII entsprechend er-weitert und die Kommunen von Bund- und Ländern entsprechend finanziell unterstützt werden, wies es die Kommission für den Achten Altersbericht empfohlen hat.
Solange das nicht geschieht, muss man kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass auch am Ende die-ser Legislaturperiode kein signifikanter Anstieg der digitalen Kompetenzen bei der älteren Bevölkerung und ihrer gesellschaftlichen Teilhabechancen zu verzeichnen sein wird.
